Strafrecht
Die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen stellt für den Betroffenen in den meisten
Fällen eine schwierige und belastende persönliche Situation dar. Um den Ermittlungsbehörden
nicht allein gegenüberzustehen, empfiehlt sich bereits in diesem Verfahrensstadium die
Beauftragung eines Rechtsanwalts als Verteidiger, wenngleich dieser auch in jedem weiteren
Verfahrensstadium eingeschaltet werden kann. Der Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen, um
eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Für den Beschuldigten selbst sieht das
Gesetz ein Akteneinsichtsrecht nicht vor.
Als Opfer einer Straftat besteht die Möglichkeit, sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger
anzuschließen. Hierzu bedarf es der Einreichung einer schriftlichen Anschlußerklärung bei
Gericht, die in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist. Der Nebenkläger sollte sich anwaltlich
vertreten lassen, damit der Verteidiger den erforderlichen prozessgestaltenden Einfluss auf das
Verfahren nehmen kann, beispielsweise durch das Stellen von Beweisanträgen.
Dem Nebenkläger wird bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe für die Hinzuziehung
eines Rechtsanwaltes bewilligt.